An den Schulen werden wieder die Klassen- und Schulpflegschaften gewählt – Darf die Schule die Adressen der Eltern weitergeben?

Datenweitergabe, Vertretungspläne online, Schulhomepage, zu Beginn des Schuljahres stellen sich wieder viele Datenschutzfragen. NRWedu hat in die FAQ des MSB geschaut und die wichtigsten Antworten zusammengestellt.

Darf die Schule Elterndaten an die Klassen-/Schulpflegschaft übermitteln?

… Danach dürfen den Klassenpflegschaften und den Schulpflegschaften die Kontaktdaten aller Eltern einer Klasse, Stufe oder Schule prinzipiell nicht durch die Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Kenntnis dieser Daten wäre zur Erfüllung ihrer Funktion zwar dienlich und nützlich, sie sind zur Erfüllung der Aufgaben aber nicht erforderlich.

https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Datenschutz-und-Schule/Haeufig-gestellte-Fragen/Rechtsgrundlagen/

Wie und wo dürfen Vertretungspläne online zur Verfügung gestellt werden?

Die Veröffentlichung von Vertretungsplänen über digitale schwarze Bretter innerhalb der Schule ist zulässig, ebenso wie die Bereitstellung über einen passwortgeschützen Bereich (z. B. LOGINEO NRW). … Der Zugang zum passwortgeschützen Bereich, in dem der Vertretungsplan liegt, ist nicht zwingend über personalisierte Logins zu realisieren. Es wird als ausreichend angesehen, wenn den berechtigten Personen der Schulgemeinede die Zugangsdaten z.B. mit Ausgabe des Stundenplans bekannt gegeben werden.

https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Datenschutz-und-Schule/Haeufig-gestellte-Fragen/Rechtsgrundlagen/

Was ist beim Betrieb einer Schulhomepage zu beachten?

Bei der Veröffentlichung von Daten mit Personenbezug (Berichte, Bilder, Videos) ist zu beachten, dass diese nur auf Grundlage einer Einwilligung erfolgen kann. 

https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Datenschutz-und-Schule/Haeufig-gestellte-Fragen/Schulhomepage/

Dürfen Gutachten, Zeugnisse etc. mit Pseudonymen auch ohne Genehmigung auf Privatgeräten erstellt werden?

Sofern die Identität der Betroffenen so weit geschützt ist, dass ein Rückschluss auf die betreffende Person nicht möglich ist, ist dieses Vorgehen zulässig …

https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Datenschutz-und-Schule/Haeufig-gestellte-Fragen/sensible-Daten/

Dürfen Wortzeugnisse auf privaten Endgeräten erstellt werden, obwohl diese ja Verhaltensinformationen enthalten können?

Die einzelne Lehrkraft hat … die Möglichkeit, Bewertungen und Textpassagen zu verarbeiten, die vorbereitend für spätere Zeugniseintragungen für ihre jeweiligen Schülerinnen und Schüler sind, – allerdings nur bezogen auf die konkreten Fächer der Lehrkraft. Vollständige Zeugnisse (also sämtliche Angaben für alle Fächer und Zeugnisbemerkungen) auf Privatgeräten verarbeiten darf … Schulleitung bzw. Stellvertretung, Beauftragte sowie die Klassen-/Stufenleitung.

https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Datenschutz-und-Schule/Haeufig-gestellte-Fragen/sensible-Daten/

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